Gebühren / Bestimmungen


Jahresgebühr:

Die Gebühr für einen Liegeplatz an unserem Bootssteg beträgt zur Zeit (Stand 04.03.2018) 100 € pro Jahr.


Arbeitsstunden:

Jeder Bootssteg-Anlieger zwischen 16 und 60 Jahren hat jährlich eine in der Jahreshauptversammlung (JHV) festgelegte Anzahl von Arbeitsstunden abzuleisten. Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird pro Stunde ein Betrag berechnet, der jeweils in der JHV festgelegt wird (Stand 01.03.2015: 15 Arbeitstunden/Jahr à 20 €).
Es ist gestattet, bis zu zwei Ersatzpersonen zu benennen, die Arbeitstunden für den jeweiligen Bootssteg-Anlieger ableisten.
Die geleisteten Arbeitsstunden werden in der Regel von einem Vorstandsmitglied abgezeichnet.
Erwerbsgeminderte Personen (Erwerbsminderung mind. 50%) müssen keine Arbeitsstunden ableisten.

Werden Arbeitsstunden nicht erbracht und auch der entsprechende Betrag vom Bootssteg-Anlieger nach zweimaliger Aufforderung innerhalb von drei Monaten nicht gezahlt, muss dieser seinen Liegeplatz räumen.
Der Verein behält sich vor, das Boot selbst zu entfernen.
Die bereits bezahlte Bootssteg-Jahresgebühr wird nicht zurück erstattet.

 
Bootsstegbestimmungen:

Unsere Bootsstegbestimmungen können Sie hier laden.